Gewinnspiel

Teilnahmebedingungen

Die Teilnahme am Gewinnspiel von der Teak24 GmbH ist kostenlos und richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen.

 

Ablauf des Gewinnspiels

Die Dauer des Gewinnspiels erstreckt sich vom 29.11.2020 bis zum 03.01.2021. Innerhalb dieses Zeitraums erhalten Besucher der Teak24 Filiale in Bedburg-Hau die Möglichkeit, am Gewinnspiel teilzunehmen.

 

Teilnahme

Um am Gewinnspiel teilzunehmen, ist ein Ausfüllen des Teilnahmeformulars notwendig. Die Teilnahme ist nur innerhalb des Teilnahmezeitraums möglich. Nach Teilnahmeschluss eingehende Einsendungen werden bei der Auslosung nicht berücksichtigt. Pro Teilnehmer nimmt nur eine übermittelte Anmeldung am Gewinnspiel teil.

 

Teilnahmeberechtigte

Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Teilnahme ist nicht vom Erwerb einer Ware oder Dienstleistung abhängig. Nicht teilnahmeberechtigt am Gewinnspiel sind alle Mitarbeiter von der Teak24 GmbH sowie ihre Familienmitglieder. Zudem behält sich der Betreiber vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, beispielsweise bei Manipulationen im Zusammenhang mit Zugang zum oder Durchführung des Gewinnspiels, bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen, bei unlauterem Handeln oder bei falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel.

 

Veranstalter

Veranstalter des Gewinnspiels im Sinne dieser Teilnahmebedingungen ist:



Teak24 GmbH 

Gocher Landstraße 71 

47551 Bedburg-Hau 

Deutschland

 

 

Beendigung des Gewinnspiels

Der Veranstalter behält sich ausdrücklich vor, das Gewinnspiel ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen zu beenden. Dies gilt insbesondere für jegliche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf des Gewinnspiels stören oder verhindern würden.

Gewinn, Benachrichtigung und Übermittlung des Gewinns

Folgende Preise werden vergeben:


1. Gewinn: eine Teak Bank im Wert von 400 Euro


2. Gewinn: ein Teak Deckchair Tobago im Wert von 239 Euro


3. Gewinn: ein Teak Tablett mit Ständer im Wert von 69 Euro

Die Ermittlung der Gewinner erfolgt nach Teilnahmeschluss im Rahmen einer auf dem Zufallsprinzip beruhenden Verlosung unter allen Teilnehmern. Die Gewinner der Verlosung werden zeitnah über eine Email und / oder per Telefon über den Gewinn informiert. Die Aushändigung des Gewinns erfolgt ausschließlich an den Gewinner. Ein Umtausch, sowie eine Barauszahlung des Gewinns sind nicht möglich. Eventuell für den Versand der Gewinne anfallende Kosten übernimmt die Teak24 GmbH. Mit der Inanspruchnahme des Gewinns verbundene Zusatzkosten gehen zu Lasten des Gewinners. Für eine etwaige Versteuerung des Gewinns ist der Gewinner selbst verantwortlich. Meldet sich der Gewinner nach zweifacher Aufforderung innerhalb einer Frist von 2 Wochen nicht, kann der Gewinn auf einen anderen Teilnehmer übertragen werden.

 

Datenschutz

Für die Teilnahme am Gewinnspiel ist die Angabe von persönlichen Daten notwendig. Der Teilnehmer versichert, dass die von ihm gemachten Angaben zur Person wahrheitsgemäß und richtig sind. Die Teak24 GmbH weist darauf hin, dass sämtliche personenbezogenen Daten des Teilnehmers ohne Einverständnis weder an Dritte weitergegeben noch diesen zur Nutzung überlassen werden. Der Teilnehmer kann seine erklärte Einwilligung jederzeit widerrufen. Der Widerruf ist schriftlich an die im Impressumsbereich der Webseite www.teak24.de angegebenen Kontaktdaten der Teak24 GmbH zu richten. Nach Widerruf der Einwilligung werden die erhobenen und gespeicherten personenbezogenen Daten des Teilnehmers umgehend gelöscht.

 

Anwendbares Recht

Das Gewinnspiel des Veranstalters unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Impressum: www.teak24.de/pages/impressum
Datenschutz: www.teak24.de/pages/datenschutz



 

Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.